Nur 58,2 Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter können in der Schweiz sowohl ein Geburtshaus als auch eine Geburtsklinik innerhalb von 30 Minuten mit dem Auto erreichen. Zu diesem Ergebnis kommt eine wissenschaftliche Untersuchung aus dem Jahr 2022. Ob beide Möglichkeiten in vergleichbarer Nähe liegen, hängt stark davon ab, wo eine Frau wohnt. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Geburt ausserhalb des Spitals sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Was die Forschenden tatsächlich gemessen haben
Die Untersuchung erschien am 6. Juli 2022 in der Fachzeitschrift PLOS ONE. Fünf Forschende der Universitäten Würzburg, Jena und Basel analysierten die Erreichbarkeit von Geburtskliniken und Geburtshäusern in der Schweiz. Ihre Frage war, welche Wahlmöglichkeiten Frauen aufgrund ihres Wohnorts grundsätzlich haben.
Dafür kombinierten sie Bevölkerungsdaten des Bundesamts für Statistik, geografische Informationen von Swisstopo, Strassendaten von OpenStreetMap und Adressen der Geburtsinstitutionen. Die Standorte der Geburtskliniken und Geburtshäuser stammten aus dem Jahr 2020. Die Wohnbevölkerung wurde in kleine Rasterflächen von jeweils 100 mal 100 Metern aufgeteilt.
Für jede Rasterfläche berechneten die Forschenden, wie lange die Fahrt mit dem Auto zum nächstgelegenen Spital und zum nächstgelegenen Geburtshaus dauern würde. Als «echte Wahl» definierten sie eine Situation, in der beide Einrichtungen innerhalb von 30 Minuten erreichbar waren. Die Grenze ist eine Festlegung der Studie, keine allgemeine Vorschrift für werdende Eltern.
Damit erfüllten 58,2 Prozent der untersuchten Frauen das Kriterium. Die übrigen 41,8 Prozent hatten deshalb keineswegs grundsätzlich keine Wahl des Geburtsorts. Wer beispielsweise 40 Minuten zu einem Geburtshaus fahren muss, wurde nicht mitgezählt, kann sich unter passenden Voraussetzungen aber trotzdem für dieses entscheiden.
Die berechneten Fahrzeiten unterschieden sich deutlich. Der Median lag für Geburtskliniken bei 9,8 Minuten, für Geburtshäuser bei 23,9 Minuten. Ein Median bedeutet, dass die Hälfte der untersuchten Frauen eine kürzere und die andere Hälfte eine längere berechnete Fahrzeit hatte.
Zwischen den Kantonen liegen grosse Unterschiede
Besonders deutlich wurde der Einfluss des Wohnorts beim kantonalen Vergleich. In Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Genf erfüllten 90 bis 100 Prozent der Frauen das 30-Minuten-Kriterium. In Uri, Schwyz, Glarus, Zug und Graubünden waren es weniger als fünf Prozent.
Die geografische Verteilung der Geburtshäuser erwies sich als wesentliche Ursache. Geburtskliniken waren für die meisten Frauen in der untersuchten Zeitspanne deutlich schneller erreichbar. Geburtshäuser konzentrierten sich stärker auf bestimmte Regionen, während in anderen Gebieten entsprechende Angebote fehlten oder weiter entfernt lagen.
Allerdings handelt es sich um eine Modellrechnung auf Basis damaliger Standorte und Strassendaten. Sie bildet weder aktuelle Veränderungen im Angebot noch die tatsächliche Verkehrslage während einer konkreten Geburt vollständig ab. Auch persönliche Wünsche, die Verfügbarkeit von Plätzen und die medizinische Eignung wurden nicht erhoben.
Wie verbreitet sind Geburten ausserhalb des Spitals?
Nach Angaben der Berner Fachhochschule (BFH) gebären in der Schweiz vier von hundert Frauen in einem ausserklinischen, hebammengeleiteten Setting. Die Hochschule nennt diesen Anteil in ihrer Mitteilung zum Projekt «Geburt 3000» vom März 2025.
Zu den ausserklinischen Möglichkeiten gehören Geburten in einem Geburtshaus und betreute Hausgeburten. Geburtshäuser werden eigenverantwortlich von Hebammen geführt. Sie sind vom gewöhnlichen ärztlich geleiteten Geburtsbetrieb eines Spitals organisatorisch zu unterscheiden.
Die Interessengemeinschaft der Geburtshäuser Schweiz zählte Ende 2024 insgesamt 22 Mitgliedshäuser in 14 Kantonen. Eines davon pausierte damals aus Personal- und Krankheitsgründen. Die Angabe beschreibt den damaligen Mitgliederbestand des Verbands, keine aktuelle Gesamtzählung aller Geburtshäuser in der Schweiz.
Die Geburtenstatistik der IGGH für 2024 weist 1655 Kinder aus, die in den erfassten Geburtshäusern zur Welt kamen. Das entsprach 2,1 Prozent der Geburten in der Schweiz. Hinzu kamen 107 Hausgeburten, die von Geburtshaushebammen begleitet wurden.
Diese Werte und die BFH-Angabe von vier Prozent haben unterschiedliche Bezugsgrössen. Die IGGH-Statistik umfasst die bei ihren Mitgliedern erfassten Geburten, während sich die BFH auf ausserklinische hebammengeleitete Geburten insgesamt bezieht. Die Anteile dürfen deshalb nicht unmittelbar gleichgesetzt werden.
Wann das medizinische Risikoprofil eine Rolle spielt
Die räumliche Nähe allein entscheidet nicht darüber, welches Geburtsmodell für eine Schwangerschaft infrage kommt. Bei ausserklinischen und eigenverantwortlich hebammengeleiteten Angeboten spielen der Verlauf der Schwangerschaft und mögliche medizinische Risiken eine wichtige Rolle.
Von einem tiefen Risikoprofil sprechen Fachstellen bei einer Schwangerschaft, bei der nach der bisherigen Beurteilung keine besonderen Komplikationen zu erwarten sind. Dabei können unter anderem Vorerkrankungen, Mehrlingsschwangerschaften, Auffälligkeiten beim Kind oder Komplikationen im Schwangerschaftsverlauf relevant sein. Die Eignung wird anhand der jeweiligen medizinischen Vorgaben und der individuellen Situation beurteilt.

Auch ein zunächst unauffälliger Verlauf kann sich verändern. Deshalb müssen die beteiligten Fachpersonen erkennen, wann zusätzliche medizinische Betreuung nötig wird und welche Möglichkeiten für eine Verlegung bestehen. Die Aufnahmevoraussetzungen können sich zwischen den Versorgungsangeboten unterscheiden.
Die BFH verweist auf wissenschaftliche Übersichtsarbeiten von Scarf und Mitarbeitenden aus dem Jahr 2018 sowie Sandall und Mitarbeitenden aus dem Jahr 2024. Bei Frauen mit tiefem Risikoprofil zeigen diese Untersuchungen eine höhere Zufriedenheit und günstigere mütterliche Ergebnisse im Zusammenhang mit hebammengeleiteten Versorgungsmodellen. Daraus lässt sich keine allgemeine Aussage ableiten, dass ein bestimmter Geburtsort für alle Frauen sicherer wäre.
Hebammengeleitete Geburten sind auch im Spital möglich
Neben der ärztlich geleiteten Spitalgeburt und der Geburt im Geburtshaus bestehen weitere Organisationsformen. Bei einer hebammengeleiteten Geburt im Spital übernimmt eine Hebamme die fachliche Verantwortung im vorgesehenen Betreuungsmodell. Wenn die Situation es erfordert, kann in eine ärztlich geleitete Betreuung gewechselt werden.

Ein Beispiel ist das Frauenzentrum Bern der Lindenhofgruppe. Dort wurde das Angebot von Januar 2024 bis Dezember 2025 als Pilotprojekt erprobt und am 1. Januar 2026 in den Regelbetrieb übernommen. Die erste eigenverantwortlich von einer Hebamme geleitete Geburt fand dort im März 2024 statt.
Die Lindenhofgruppe nennt für die Pilotphase 106 interessierte Frauen, von denen 97 zugelassen wurden. 91 planten eine hebammengeleitete Geburt. Nach 16 Überleitungen vor dem Geburtsbeginn gingen 75 Frauen in diesem Modell in die Geburt. Bei 30 blieb die Betreuung bis zum Austritt durchgehend hebammengeleitet. Die Zahlen zeigen, dass ein geplanter Betreuungsweg im Verlauf angepasst werden kann.
Bern ist damit kein Einzelfall. Im Kanton Zürich erhielten neun Spitäler ab 2023 einen entsprechenden Leistungsauftrag. Nach Angaben des Zürcher Regierungsrats war das Angebot 2025 an sieben dieser Standorte umgesetzt. Auch der Schweizerische Hebammenverband beschreibt hebammengeleitete Betreuungspfade als bestehende Möglichkeit in verschiedenen Spitälern.
Zur Geburt kann neben den medizinischen Fachpersonen eine weitere Begleitperson gehören. Eine Doula übernimmt beispielsweise emotionale und praktische Unterstützung, ohne medizinische Aufgaben einer Hebamme oder Ärztin zu ersetzen. Welche Begleitung möglich ist, richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Geburtsorts.



